„Gutscheinpraxis kann und muss jetzt abgeschafft werden“ (GN, 10.04.2013)
Antrag der Grünen an den Kreistag
gn Nordhorn. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag hat den Landkreis Grafschaft Bentheim aufgefordert, künftig allen Betroffenen den vollen Geldbetrag in bar auszuzahlen, welcher ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht. Die Fraktionsvorsitzende Claudia Middelberg sagte: „Mit seinem Erlass hat der Innenminister am 27. Februar den Landkreisen den Spielraum gegeben, selbst zu bestimmen, ob Bargeld anstelle von Sachleistungen oder Wertgutscheinen ausgezahlt wird. Wir fordern, dass die Grafschaft Bentheim diese Möglichkeit nun auch nutzt.“ Die diskriminierende und für Kommunen sowie Leistungsbezieher kostspielige Wertgutscheinpraxis könne und müsse endlich abgeschafft werden.
Zahlreiche für die Betroffenen unentbehrliche Waren oder Dienstleistungen seien nicht mit Gutscheinen zu bekommen. Zudem komme es in den Geschäften immer wieder zu Unstimmigkeiten über den gegen Wertgutscheine erhältlichen Warenkorb und die Auszahlung des Wechselgeldes. Deshalb hat die Fraktion für die nächste Sitzung des Kreistags folgenden Antrag gestellt: „Der Landkreis Grafschaft Bentheim setzt den Erlass des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 27. Februar derart um, dass ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt den Asylbewerbern und Asylbewerberinnen Bargeld statt Wertgutscheinen ausgezahlt wird.“ Viele Landkreise in Niedersachsen haben zwischenzeitlich ihre Absicht erklärt, die Gutscheinpraxis in Kürze einstellen zu wollen oder haben die Einstellung dieser Praxis bereits zum 1. April oder Mai beschlossen.
Dieter Kunert, Mitglied im Sozialausschuss des Landkreises, ergänzt: „Die inhaltliche Begründung unseres abgelehnten Antrages von Oktober vergangenen Jahres ist nach wie vor aktuell. Da das niedersächsische Innenministerium seine restriktive Haltung aufgegeben hat und wie andere Bundesländer – zum Beispiel Hessen, Hamburg und Sachsen-Anhalt – den Kommunen eigenes Entscheidungsrecht einräumt, welche Art der Leistungsgewährung im konkreten Fall und nach den örtlichen Gegebenheiten sinnvoll ist, fordern wir die umgehende Abschaffung des Sachleistungsprinzips.“
zurück