Bleiberecht: Grafschaft nur Mittelmaß
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Grüne: Landkreis soll sich an positiven Beispielen orientieren
Seit 2007 gibt es eine bundesweite Bleiberechtsregelung, die allen langjährig geduldeten Migranten ein sicheres Aufenthaltsrecht verschaffen soll. Die Auslegung der Bestimmungen über das Bleiberecht ist jedoch im hohen Maße von der Einzelfallentscheidung der Ausländerbehörden vor Ort abhängig. Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin der Bündnisgrünen im Landtag, besuchte insgesamt 32 niedersächsische Ausländerämter, um sich über die Bleiberechtspraxis zu informieren. Nun liegen die Ergebnisse dieser „Bleiberechtstour“ vor: Die Grafschaft erreicht im Vergleichstest der Ausländerbehörden gerade einmal einen Platz im Mittelfeld.
Positiv bewertet Dieter Kunert, Fraktionsvorsitzender der Bündnisgrünen im Grafschafter Kreistag, dass sich der Landkreis dem Vergleichstest gestellt habe: „Innenminister Schünemann (CDU) hatte im Vorfeld massiven Druck auf die Landkreise mit dem Ziel ausgeübt, der Abgeordneten Filiz Polat keinen Einblick in die Arbeit der Ausländerbehörden zu gewähren. Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat diesem Druck standgehalten“, stellt Kunert fest.
Weniger positiv bewertet Kunert das Ergebnis des Vergleichstests: Mit einem Anteil von 23 Prozent der geduldeten Migranten erreicht die Grafschaft lediglich einen Mittelplatz bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen. „Der Ermessensspielraum wird von der Ausländerbehörde des Landkreises offenbar zu eng ausgelegt. Landkreise wie etwa Wesermarsch oder Lüneburg haben eine deutlich höhere Anerkennungsquote, hier erhielt fast die Hälfte der geduldeten Migranten einen positiven Bescheid“, stellt Kunert fest. „Der Kreistag hat mit Zustimmung aller Fraktionen beschlossen, die Grafschaft zu einem integrations- und ausländerfreundlichen Landkreis zu machen. Dieses muss sich auch in der Arbeit des Ausländeramts widerspiegeln“, fordert der bündnisgrüne Fraktionsvorsitzende. Gerade bei Migranten, die nicht wesentlich zum eigenen Lebensunterhalt beitragen können – wie etwa Senioren, Alleinerziehende oder Kranke – müsse die Behörde den größtmöglichen Ermessensspielraum des Gesetzes zu Gunsten des Bleiberechts nutzen. „Der Vergleichstest hat gezeigt, dass sich andere Kommunen in der Auslegung des Ausländerrechts eher an humanitären Aspekten orientieren. Dies würden wir uns auch in der Grafschaft wünschen“, so Kunert. Langfristiges Ziel müsse es sein, die Grafschaft zum ausländerfreundlichsten Landkreis in Niedersachsen zu machen.
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